21.02.2008, 11:42
chp schrieb:Die Anzeige deshalb, weil ich bei dem Geschäftsgebahren einen Vorsatz vermute. Mal sehen was die Staatsanwaltschaft meint.Schon klar, die Anzeige war mit Sicherheit kein Fehler.
Nur glaube ich kaum, dass den Leuten tatsächlich ein 263 nachzuweisen ist,
dazu gibt es im Einzelfall zu viele Ausreden und "Missverständnisse".
Abgesehen davon verfolgt die Staatsanwaltschaft allein die strafrechtliche Seite.
Dein Geld wirst Du Dir selbst im Falle einer Verurteilung mit zivilrechtlichen Maßnahmen,
also Titel & Vollstreckung, zurückholen müssen - sofern sie nicht doch noch freiwillig zahlen.
Dabei zählt ausschließlich Dein Anspruch auf Rückerstattung wegen nicht erbrachter Leistung,
und der ist wiederum unabhängig von einem etwaigen Betrug(-sversuch).
Gruß,
Hans