25.02.2009, 21:25
hallo anschi,
dein anliegen betrifft das KUG:
http://www.bundesrecht.juris.de/kunsturhg/index.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild
es ist wichtig, dass du dir die zustimmung schriftlich geben läßt! ein entzug ist zulässig, aber eine mündliche zusage zu beweisen ist ggf. schwer.
dein anliegen betrifft das KUG:
http://www.bundesrecht.juris.de/kunsturhg/index.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild
es ist wichtig, dass du dir die zustimmung schriftlich geben läßt! ein entzug ist zulässig, aber eine mündliche zusage zu beweisen ist ggf. schwer.