28.02.2009, 06:45
Hallo Anschi,
ich würde mir da überhaupt keinen Kopf machen... :icon_troest:
Was oft vergessen wird: auch mündliche Absprachen/Verträge sind rechtsverbindlich!
Dass ein solcher mündlicher Vertrag ursprünglich geschlossen worden war,
räumt die Frau dadurch ein, dass sie ihn Dir schriftlich wieder aufkündigt.
Das ist natürlich ihr gutes Recht, betrifft allerdings nur den Zeitraum ab der Kündigung.
Wenn Dein Vermieter im März die Wohnung kündigt, kann er ja auch nicht verlangen,
dass Du nachträglich schon im Januar ausgezogen bist.
Verträge haben grundsätzlich keine rückwirkende Gültigkeit,
es sei denn, diese ist bereits im Vertrag vereinbart.
Du müsstest also noch nicht einmal die bis zu ihrem Widerruf
weitergegebenen Bilder zurückrufen, denn vor diesem Widerruf
war die Veröffentlichung durch Euren mündlichen Vertrag gedeckt.
Zwei Dinge würden ihre Erlaubnis zur Verwendung der BIlder sowieso überflüssig machen:
1. Sind auf den Bildern einschließlich Frau + Kinder
....mehr als 4 Personen (etwa gleich groß und gut erkennbar)?
2. Haben Frau + Kinder eher einen symbolischen Charakter,
....z.B. in ihrer Darstellung stellvertretend für das Thema
...."Verkleidung, Masken, Atmosphäre beim Umzug"?
Das nur zu Deinem Dilemma, das eigentlich gar keines ist.
Grundsätzlich sollte man es selbstverständlich respektieren,
wenn jemand Fotos von sich nicht veröffentlicht sehen möchte.
Für die Zukunft solltest Du mit einem Model Release arbeiten.
Ich stelle mal das MR ein, das ich bei Shootings verwende,
Du kannst es ja für die jeweiligen Bedürfnisse anpassen.
Die Punkte 1, 2, und 3 Abs. 1 aber bitte unverändert lassen,
die sind extrem wichtig für Deine Absicherung!
Ist zwar etwas mühsam, die Leute jedes Mal erst großartig unterschreiben zu lassen,
aber dafür gehst Du auch jedem Ärger aus dem Weg. ;-)
Gruß,
Hans
0345
ich würde mir da überhaupt keinen Kopf machen... :icon_troest:
Was oft vergessen wird: auch mündliche Absprachen/Verträge sind rechtsverbindlich!
Dass ein solcher mündlicher Vertrag ursprünglich geschlossen worden war,
räumt die Frau dadurch ein, dass sie ihn Dir schriftlich wieder aufkündigt.
Das ist natürlich ihr gutes Recht, betrifft allerdings nur den Zeitraum ab der Kündigung.
Wenn Dein Vermieter im März die Wohnung kündigt, kann er ja auch nicht verlangen,
dass Du nachträglich schon im Januar ausgezogen bist.
Verträge haben grundsätzlich keine rückwirkende Gültigkeit,
es sei denn, diese ist bereits im Vertrag vereinbart.
Du müsstest also noch nicht einmal die bis zu ihrem Widerruf
weitergegebenen Bilder zurückrufen, denn vor diesem Widerruf
war die Veröffentlichung durch Euren mündlichen Vertrag gedeckt.
Zwei Dinge würden ihre Erlaubnis zur Verwendung der BIlder sowieso überflüssig machen:
1. Sind auf den Bildern einschließlich Frau + Kinder
....mehr als 4 Personen (etwa gleich groß und gut erkennbar)?
2. Haben Frau + Kinder eher einen symbolischen Charakter,
....z.B. in ihrer Darstellung stellvertretend für das Thema
...."Verkleidung, Masken, Atmosphäre beim Umzug"?
Das nur zu Deinem Dilemma, das eigentlich gar keines ist.
Grundsätzlich sollte man es selbstverständlich respektieren,
wenn jemand Fotos von sich nicht veröffentlicht sehen möchte.
Für die Zukunft solltest Du mit einem Model Release arbeiten.
Ich stelle mal das MR ein, das ich bei Shootings verwende,
Du kannst es ja für die jeweiligen Bedürfnisse anpassen.
Die Punkte 1, 2, und 3 Abs. 1 aber bitte unverändert lassen,
die sind extrem wichtig für Deine Absicherung!
Ist zwar etwas mühsam, die Leute jedes Mal erst großartig unterschreiben zu lassen,
aber dafür gehst Du auch jedem Ärger aus dem Weg. ;-)
Gruß,
Hans
0345