28.02.2009, 23:36
Ein großer Unterschied besteht meines Wissens nach nicht.
Das Einzige was es zu beachten gibt, wenn du die Bilder auf Seiten zeigst die nach dem Englischen oder Amerikanischen Recht handeln, muß ein Zeuge mit unterschreiben und die Release muß auch in englisch vorliegen.
Was kein großes Problem ist. Einfach die deutsche Release übersetzen und beim PDF mit anhängen. Bei den Daten auf die deutsche Release verweisen. Hab ich bei entsprechenden Seiten auch so gemacht, nachdem ich mit deren Support telefoniert habe. Ein Zeuge ist nach deutschem Recht nicht erforderlich.
Ich glaub die Release von hsk kannst du in der Schweiz eins zu eins verwenden
Sollte ich mich irren, dann bitte ich um Entschuldigung.
Das Einzige was es zu beachten gibt, wenn du die Bilder auf Seiten zeigst die nach dem Englischen oder Amerikanischen Recht handeln, muß ein Zeuge mit unterschreiben und die Release muß auch in englisch vorliegen.
Was kein großes Problem ist. Einfach die deutsche Release übersetzen und beim PDF mit anhängen. Bei den Daten auf die deutsche Release verweisen. Hab ich bei entsprechenden Seiten auch so gemacht, nachdem ich mit deren Support telefoniert habe. Ein Zeuge ist nach deutschem Recht nicht erforderlich.
Ich glaub die Release von hsk kannst du in der Schweiz eins zu eins verwenden

Sollte ich mich irren, dann bitte ich um Entschuldigung.