05.04.2010, 17:22
Hallo und einen schönen Omotag an alle!
Im "Mach was draus Nr. 36 - Panoramafoto" ergaben sich einige Fragen,
die den Rahmen dort sprengen und besser einen eigenen Thread verdienen.
Zuerst mal konkret an Marina:
Das Foto ist durch die Panoramafreiheit gedeckt:
erst mal natürlich alle Umstände, die den oben genannten nicht entsprechen.
Und dann u.U. solche Gebäude, die ein eingetragenes
oder nicht eingetragenes Geschmacksmuster darstellen.
Die gelten im Einzelfall möglicherweise selber als Kunstwerk
oder es kann der Geschmacksmusterschutz gelten.
Der Architekt kann ansonsten nur dann auf die Barrikaden steigen,
wenn jemand ein von ihm entworfenes Haus nachbauen will.
Das wäre, als wollte ein chinesischer Autobauer Daimlers abkupfern.
Jedoch zeigen wir hier (einschließlich des Originals von Franz)
nur zweidimensionale Abbildungen der dreidimensionalen Häuser.
Das sind Lichtbilder oder Lichtbildwerke, und die sind erlaubt,
ebenso wie die Bearbeitung oder "Verfälschung".
Siehe auch hier.
Solange wir nichts Ehrenrühriges damit anstellen oder der
Urheber des Fotos die Verwendung und Veröffentlichung
zwar erlaubt, die Bearbeitung aber verboten hat,
können wir damit machen was wir wollen.
Aus was für Gründen auch immer hält sich hartnäckig das Gerücht,
dass mir der Besitzer einer Sache verbieten könne,
diese seine Sache zu fotografieren und zu veröffentlichen.
Das ist falsch!
Wenn ich das Foto rechtmäßig geschossen habe,
also nach den Regeln der Panoramafreiheit,
dann gibt es in Deutschland dieses angebliche
"Recht an der eigenen Sache" nicht!
Problematisch kann es mit der Panoramafreitheit, zumindest theoretisch,
im Ausland werden, denn sie gilt nicht überall in der uns bekannten Form.
Hier mehr dazu für Deutschland und andere Länder.
für jeden Einzelfall die passende Antwort geben zu können.
Es kam sogar schon vor, dass ein simpler Acker fotografiert wurde,
auf dem weder Bauten noch Fahrzeuge, Tiere oder Personen zu sehen waren,
und der Bauer trotzdem erfolgreich gegen die Veröffentlichung klagte!
Für den Fotoamateur reicht es aber, wenn er sich merkt,
was auf 99,9% aller Fotos und Veröffentlichungen in Foren usw. zutrifft:
[SIZE="4]Verboten[/SIZE] sind Fotos
- von Personen ohne Genehmigung
- von Fahrzeugen mit eindeutigen Kennzeichen, dto.
- von sonstigem fremden Privateigentum als alleinigem Hauptmotiv,
...sofern es jedem Betrachter eine sofortige und eindeutige
...Identifizierung des Besitzers ermöglicht
- von Innenräumen privater oder öffentlicher Gebäuden
- die von Standorten aufgenommen wurden, welche nicht öffentlich
...und/oder nur mit Hilfsmitteln zugänglich sind
- die Dinge mit Markenzeichen oder Logos zeigen,
...wenn das Logo Hauptmotiv und das Ding nicht im eigenen Besitz ist
[SIZE="4]Erlaubt [/SIZE]sind Fotos
- mit Personengruppen von mehr als 4, auch ohne Genehmigung
- von Einzelpersonen bzw. 4 oder weniger, wenn diese Person(en)
...sozusagen nur "zufällig" im Bild sind und mit der Bildaussage nichts zu tun haben
- von Personen der Zeitgeschichte (Promis), wenn das Foto
...nicht unter Verletzung der Privatsphäre geschossen wurde
- von Dingen mit Markenzeichen oder Logos,
...die sich eindeutig im Privatbesitz des Fotografen befinden
- sowie von allen eigentlich verbotenen Dngen oder Szenen,
...wenn mit Genehmigung des Rechteinhabers fotografiert wurde
[SIZE="4]Immer verboten[/SIZE] sind Fotos mit einer Bildaussage, die rassistische,
fremdenfeindliche, gewaltverherrlichende, sittenwidrige, beleidigende,
diskriminierende oder offensichtlich bewusst irreführende Inhalte hat!
[SIZE="4]Nicht empfehlenswert[/SIZE] sind Fotos mit religiösen,
gesellschaftlichen, kulturellen, erotischen oder nationalen Motiven,
sobald die Bildaussage Raum für missverständliche Interpretationen liefert.
Beispiel:
- ich darf eine Suppenküche der Caritas oder einen Tafelladen fotografieren,
...mit einer Schlange Obdachloser davor, die für eine Mahlzeit ansteht.
- ich darf auch zeigen, wie eine elegante türkische Hochzeitsgesellschaft
...aus ihren Limousinen steigt und in ein Nobelrestaurant geht.
- ist beides auf demselben Bild, weil die Lokale direkt nebeneinander liegen,
...dann hätten die türkischen Gäste mit Recht gute Chancen, mich zu verklagen.
Oder:
- Pfadfinderlager, ein Pfarrer sitzt mit zehn Jugendlichen
...rund ums Lagerfeuer, das ist natürlich ok
- Symbolbild: eine Parkbank, darauf eine zerbrochene Spielpuppe
...und eine Zeitung mit der Schlagzeile zu den aktuellen Missbrauchsfällen, auch ok
- ist die Zeitung leserlich im Vordergrund und der Pfarrer mit den Kindern
...gut erkennbar dahinter, dann habe ich ein Riesenproblem
Ich hoffe, dass einige Punkte nun halbwegs verständlich geklärt sind ;-)
Eine recht übersichtliche Darstellung der Rechtslage findet Ihr hier.
Juristisch Interessierte finden hier Gesetze, Kommentare und Urteile.
Nicht vollständig, etwas mühsam in der Suche, aber fachlich fundiert.
Ein Vorschlag zum Abschluss:
da das Thema jeden angeht, der mit gezückter Cam in der Gegend rumrennt,
wäre es vielleicht sinnvoll, wenn weitere Fragen rund ums Fotorecht
hier in diesem Thread gestellt und Diskussionen hier stattfinden würden.
Es wurde bereits in anderen Threads viel über Copyright,
Urheberrecht, Lizenzen u.a. gefragt und gesagt,
und mit der Zeit wird das Ganze etwas verstreut und unübersichtlich.
Da die gleichen Fragen und Probleme aber immer wieder neu auftauchen
und jedes Mal wieder eine ziemlich ausführliche Antwort nötig wird,
hätten wir hier mit der Zeit einen umfassenden und zusammenhängenden Thread,
den man bei Bedarf auch mal schnell oder lange Sucherei verlinken könnte.
Gruß,
Hans
[SIZE="1]Die Beiträge in diesem Thread stellen keine Rechtsberatung im juristischen Sinne dar.
Alle Kommentare und Antworten erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen,
jedoch ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
Da sich gesetzliche Grundlagen und Rechtsprechung jederzeit ändern können,
obliegt es jedem Berufs- und Amateurfotografen, dafür Sorge zu tragen,
dass die Veröffentlichung seiner Fotos mit den jeweils gültigen Bestimmung in Einklang steht.[/SIZE]
Im "Mach was draus Nr. 36 - Panoramafoto" ergaben sich einige Fragen,
die den Rahmen dort sprengen und besser einen eigenen Thread verdienen.
Zuerst mal konkret an Marina:
Zitat:Wir verändern doch zum Teil Gebäude, wenn auch nur bildlich. [...]Im Fall der MWD-Vorlage - nein.
Wenn das jetzt aber der Gebäudeinhaber, respektive Architekt hier sieht,
kann er dann nicht auch rechtlich dagegen vorgehen?
Das Foto ist durch die Panoramafreiheit gedeckt:
- es wird eine ganze Häuserszene gezeigt
- kein einzelnes Haus wird besonders hervorgehoben oder ist alleiniges Hauptmotiv
- es sind ausschließlich Außenansichten zu sehen
- die Aufnahme wurde von einem öffentlich zugänglichen Ort gemacht
- es wurden keine Hilfsmittel zur Erreichung des Standortes genutzt
wie z.B. Leitern, Gerüste, andere Gebäude, Hubschrauber o.ä.
- das Motiv befindet sich dauerhaft an dieser Stelle
erst mal natürlich alle Umstände, die den oben genannten nicht entsprechen.
Und dann u.U. solche Gebäude, die ein eingetragenes
oder nicht eingetragenes Geschmacksmuster darstellen.
Die gelten im Einzelfall möglicherweise selber als Kunstwerk
oder es kann der Geschmacksmusterschutz gelten.
Der Architekt kann ansonsten nur dann auf die Barrikaden steigen,
wenn jemand ein von ihm entworfenes Haus nachbauen will.
Das wäre, als wollte ein chinesischer Autobauer Daimlers abkupfern.
Jedoch zeigen wir hier (einschließlich des Originals von Franz)
nur zweidimensionale Abbildungen der dreidimensionalen Häuser.
Das sind Lichtbilder oder Lichtbildwerke, und die sind erlaubt,
ebenso wie die Bearbeitung oder "Verfälschung".
Siehe auch hier.
Solange wir nichts Ehrenrühriges damit anstellen oder der
Urheber des Fotos die Verwendung und Veröffentlichung
zwar erlaubt, die Bearbeitung aber verboten hat,
können wir damit machen was wir wollen.
Aus was für Gründen auch immer hält sich hartnäckig das Gerücht,
dass mir der Besitzer einer Sache verbieten könne,
diese seine Sache zu fotografieren und zu veröffentlichen.
Das ist falsch!
Wenn ich das Foto rechtmäßig geschossen habe,
also nach den Regeln der Panoramafreiheit,
dann gibt es in Deutschland dieses angebliche
"Recht an der eigenen Sache" nicht!
Problematisch kann es mit der Panoramafreitheit, zumindest theoretisch,
im Ausland werden, denn sie gilt nicht überall in der uns bekannten Form.
Hier mehr dazu für Deutschland und andere Länder.
Zitat:Ich habe so viel über die Rechte und Nichtrechte eines Fotografen gelesen,Das Fotorecht ist viel zu kompliziert und verzweigt, um bereits vorab
das ich mich schon fast nicht mehr traue, überhaupt noch was in „freier Wildbahn“
zu fotografieren, bzw. Fotos in irgendein Forum zu setzen.
für jeden Einzelfall die passende Antwort geben zu können.
Es kam sogar schon vor, dass ein simpler Acker fotografiert wurde,
auf dem weder Bauten noch Fahrzeuge, Tiere oder Personen zu sehen waren,
und der Bauer trotzdem erfolgreich gegen die Veröffentlichung klagte!
Für den Fotoamateur reicht es aber, wenn er sich merkt,
was auf 99,9% aller Fotos und Veröffentlichungen in Foren usw. zutrifft:
[SIZE="4]Verboten[/SIZE] sind Fotos
- von Personen ohne Genehmigung
- von Fahrzeugen mit eindeutigen Kennzeichen, dto.
- von sonstigem fremden Privateigentum als alleinigem Hauptmotiv,
...sofern es jedem Betrachter eine sofortige und eindeutige
...Identifizierung des Besitzers ermöglicht
- von Innenräumen privater oder öffentlicher Gebäuden
- die von Standorten aufgenommen wurden, welche nicht öffentlich
...und/oder nur mit Hilfsmitteln zugänglich sind
- die Dinge mit Markenzeichen oder Logos zeigen,
...wenn das Logo Hauptmotiv und das Ding nicht im eigenen Besitz ist
[SIZE="4]Erlaubt [/SIZE]sind Fotos
- mit Personengruppen von mehr als 4, auch ohne Genehmigung
- von Einzelpersonen bzw. 4 oder weniger, wenn diese Person(en)
...sozusagen nur "zufällig" im Bild sind und mit der Bildaussage nichts zu tun haben
- von Personen der Zeitgeschichte (Promis), wenn das Foto
...nicht unter Verletzung der Privatsphäre geschossen wurde
- von Dingen mit Markenzeichen oder Logos,
...die sich eindeutig im Privatbesitz des Fotografen befinden
- sowie von allen eigentlich verbotenen Dngen oder Szenen,
...wenn mit Genehmigung des Rechteinhabers fotografiert wurde
[SIZE="4]Immer verboten[/SIZE] sind Fotos mit einer Bildaussage, die rassistische,
fremdenfeindliche, gewaltverherrlichende, sittenwidrige, beleidigende,
diskriminierende oder offensichtlich bewusst irreführende Inhalte hat!
[SIZE="4]Nicht empfehlenswert[/SIZE] sind Fotos mit religiösen,
gesellschaftlichen, kulturellen, erotischen oder nationalen Motiven,
sobald die Bildaussage Raum für missverständliche Interpretationen liefert.
Beispiel:
- ich darf eine Suppenküche der Caritas oder einen Tafelladen fotografieren,
...mit einer Schlange Obdachloser davor, die für eine Mahlzeit ansteht.
- ich darf auch zeigen, wie eine elegante türkische Hochzeitsgesellschaft
...aus ihren Limousinen steigt und in ein Nobelrestaurant geht.
- ist beides auf demselben Bild, weil die Lokale direkt nebeneinander liegen,
...dann hätten die türkischen Gäste mit Recht gute Chancen, mich zu verklagen.
Oder:
- Pfadfinderlager, ein Pfarrer sitzt mit zehn Jugendlichen
...rund ums Lagerfeuer, das ist natürlich ok
- Symbolbild: eine Parkbank, darauf eine zerbrochene Spielpuppe
...und eine Zeitung mit der Schlagzeile zu den aktuellen Missbrauchsfällen, auch ok
- ist die Zeitung leserlich im Vordergrund und der Pfarrer mit den Kindern
...gut erkennbar dahinter, dann habe ich ein Riesenproblem
Ich hoffe, dass einige Punkte nun halbwegs verständlich geklärt sind ;-)
Eine recht übersichtliche Darstellung der Rechtslage findet Ihr hier.
Juristisch Interessierte finden hier Gesetze, Kommentare und Urteile.
Nicht vollständig, etwas mühsam in der Suche, aber fachlich fundiert.
Ein Vorschlag zum Abschluss:
da das Thema jeden angeht, der mit gezückter Cam in der Gegend rumrennt,
wäre es vielleicht sinnvoll, wenn weitere Fragen rund ums Fotorecht
hier in diesem Thread gestellt und Diskussionen hier stattfinden würden.
Es wurde bereits in anderen Threads viel über Copyright,
Urheberrecht, Lizenzen u.a. gefragt und gesagt,
und mit der Zeit wird das Ganze etwas verstreut und unübersichtlich.
Da die gleichen Fragen und Probleme aber immer wieder neu auftauchen
und jedes Mal wieder eine ziemlich ausführliche Antwort nötig wird,
hätten wir hier mit der Zeit einen umfassenden und zusammenhängenden Thread,
den man bei Bedarf auch mal schnell oder lange Sucherei verlinken könnte.
Gruß,
Hans
[SIZE="1]Die Beiträge in diesem Thread stellen keine Rechtsberatung im juristischen Sinne dar.
Alle Kommentare und Antworten erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen,
jedoch ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
Da sich gesetzliche Grundlagen und Rechtsprechung jederzeit ändern können,
obliegt es jedem Berufs- und Amateurfotografen, dafür Sorge zu tragen,
dass die Veröffentlichung seiner Fotos mit den jeweils gültigen Bestimmung in Einklang steht.[/SIZE]