rechtliche frage
#1
ich habe mal eine rechtliche frage.
habe nichts gescheitest im internet gefunden.

also wenn ich z.b. ein foto von einem auto habe z.b. einen benz und ich das foto mit corldraw nachzeichne. darf ich das auf t shirts drucken lassen und verkaufen?

weiß das jemand?
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#2
Zitat:ich habe mal eine rechtliche frage.
habe nichts gescheitest im internet gefunden.

also wenn ich z.b. ein foto von einem auto habe z.b. einen benz und ich das foto mit corldraw nachzeichne. darf ich das auf t shirts drucken lassen und verkaufen?

weiß das jemand?

hallo wenn das ein foto von deinem benz ist und du es auch selbst gemacht hast, dann kannst du es beruhigt nehmen.

verkaufen? da würde ich mal bei mercedes benz eine anfrage machen.

in der regel dürfte nichts dagegen sprechen.
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#3
Hallo Guido,

zunächst ist es für die rechtliche Seite völlig egal,
mit welchem Grafikprogramm Du die Zeichnung machst.
Von mir aus auch mit Bleistift oder Wasserfarben.


Der Fotograf hat das Urheberrecht am Foto,
selbst wenn es unter Verletzung anderer Rechte aufgenommen wurde.
Dieses Recht ist auch nicht übertragbar.

Da Du nicht das Foto verkaufst, sondern eine Zeichnung davon,
hast Du wiederum das alleinige Urheberrecht an dieser Zeichnung.
Sie ist ein geistiges Werk, das Deinem Schaffen entsprungen ist.


Der Besitzer des Benz hat keinerlei Rechte,
solange auf einem veröffentlichen Bild seines Autos nichts zu sehen ist
(z.B. Kennzeichen, Insassen, Aufkleber, Hintergrund...),
was ihn eindeutig identifizierbar macht und seine bzw. die Rechte Dritter verletzt.
Solche Merkmale dürften bei einer Zeichnung nicht mehr vorhanden sein.


Der Hersteller hat ein grundlegendes Recht an seinem geistigen Eigentum,
in diesem Fall am Design des Autos als Ergebnis seines Schaffens.

Allerdings gibt es drei Regelungen, die in Deinem Fall greifen könnten:

1. Das Urheberrecht setzt voraus, dass es sich bei dem Werk bereits zu seinem
...Erscheinungszeitpunkt um so etwas Einzigartiges und Unverwechselbares handelte,
...dass es einem Kunstwerk gleichkam und kein Massenprodukt mehr war,
...wie es Autos normalerweise nun mal sind.

2. Das Urheberrecht gilt ebenso nicht,
...wenn der Gegenstand nur "unwesentliches Beiwerk" ist.
...[SIZE="1]BGH, 15.07.2004, Az. I ZR 37/01[/SIZE]

3. Der Geschmacksmusterschutz für das Design an sich gilt nur 25 Jahre lang
...und auch nur dann, wenn der schutzwürdige Gegenstand
...dreidimensional vervielfältigt werden soll (also "in echt") und nicht nur
...zweidimensional abgebildet wie auf einem Foto oder einer Zeichnung.


Da Du mit den T-Shirts gewerblich handeln willst
und Dich dabei noch viel mehr als ein Privatmensch
in die Nesseln setzen kannst, empfehle ich trotzdem
einen Fachanwalt, der sich speziell mit Markenrecht auskennt.

Gruß,
Hans


[SIZE="1]Damit alles seine Richtigkeit hat:
dies ist keine Rechtsberatung, alle Angaben ohne Gewähr.[/SIZE]
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#4
danke hans für deine antwort

das klingt alles sehr kompli. um sicher zu gehen wäre ein anwalt ratsam. aber der kostet bestimmt ne menge kohle

weißt du wie das mit sprüchen ist die auf shirts gedruckt sind???

es gibt z.b. bei verschiedenen anbietern die gleichen sprüche vor nur anders gedruckt????

kann man die schützen oder macht das keinen sinn?
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#5
Rechtsberatung darf nur ein Anwalt oder Richter machen.

Eine Szene aus dem Leben, sei es sie besteht aus einem Auto oder einem Haus, darf sich allerdings jeder so oft er will "sonstwohindrucken". In Deutschland problematisch sind, aufgrund juristisch divers diskutierter Handhabung von Persönlichkeitsrechten, Fotos von oder mit Menschen.

Grüße, Beagle [Bild: -1700.gif]
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#6
guido31 schrieb:kann man die schützen oder macht das keinen sinn?


Man kann sich unter gewissen Rahmenbedingungen so ziemlich alles beim Patentamt schützen lassen, sogar "Sprüche" oder Teile von Vokabeln. Erste Auskunft erhält man in diesen Fragen von der Behörde. Der Rest dürfte sich unter entsprechenden Suchbegriffen dem Internet nicht verschließen. ;O)


Grüße, Beagle [Bild: -1700.gif]
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#7
Tja, da musst du wissen, ob dir das Recht so viel wert ist.
Meine Schwester hat bei einem Anwalt die Lehre gemacht. Der sagte ihr folgende Sprüche, die man über die Tür schreiben sollte bei Anwälten und Advokaten:

Hier ist guter Rat teuer!
Und:
Wenn du schmerzerfüllt
zum Advokaten kommst,
ist es oft vergebens,
aber nie umsonst.

Nicht hilfreich für dich, aber ich finde es lustig. Und ein Tag ohne Lachen ist bekanntlich ein verlorener Tag.
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