08.09.2007, 17:11
Zitat:§ 267 StGB (Urkundenfälschung) sieht ein Strafmaß von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vor.
Also lass es lieber. Und wenn du schon nicht weißt, WIE es geht, würd ich eh die Finger von lassen. Geht eh nur schief. ;-)