Bild umgewandelt in Bleistiftzeichnung/ Urheberrechte?
#5
Hallo Dirk,
meine Vorgänger haben Dich ja schon in die richtige Richtung gebracht, d.h. mit dem Fotograf oder Besitzer der Urheberechte (muss nicht immer der Fotograf sein) verhandeln. Bei Fotos handelt es um sog. Lichtbildwerke, welche gem. § 2 Abs. 1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz immer geschützt sind, egal, ob der Urheber darauf hinweist oder nicht. Hinzu kommt, das wurde ja erwähnt, dass Besitzer von Bauwerken ebenfalls ein Mitspracherecht haben können, wenn es um die Veröffentlichung ihrer Bauwerke geht.
Gib doch einfach mal in einer Suchmaschine den Begriff "Foto verkaufen" ein, an professionellen Fotoshops und Vermarktern mangelt es nicht. Schau Dir die AGB an, dann erfährst Du u.a. auch, was es kostet, ein Foto zu nutzen (oft gerade mal zwischen 2,50 - 4,99 Euro, wenn es um den privaten Gebrauch geht) oder ob man gar Veränderungen vornehmen darf. Aber wie gesagt, es kommt auf den Urheber an.

Gruß und schönes Weihnachtsfest
Otmar
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Bild umgewandelt in Bleistiftzeichnung/ Urheberrechte? - von obec48 - 20.12.2008, 20:01

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