18.07.2009, 11:40
Rechtslage hin - Vollversion her:
Problem ist, dass das ganze Theater mit Telefonaten, Briefen, Rücksendung usw.
am Ende ein Vielfaches des Warenwertes von € 4,95 kostet
und die Streiterei wg. Geringfügigkeit gar nicht erst vor den Kadi kommt.
Es sei denn, dem Verkäufer wäre gewerbsmäßiger Betrug nachzuweisen,
und so eine Aktion hieße dann, mit Kanonen auf Spatzen zu schießen.
Ich weiß auch gar nicht, ob der Begriff "Vollversion" gesetzlich definiert ist.
Letztendlich gibt es nur eines: Finger weg von allem, wo SE draufsteht!
Der Verkäufer dürfte in vielen Fällen auch nicht gerade hilfreich sein... ;-)
Gruß,
Hans
Problem ist, dass das ganze Theater mit Telefonaten, Briefen, Rücksendung usw.
am Ende ein Vielfaches des Warenwertes von € 4,95 kostet
und die Streiterei wg. Geringfügigkeit gar nicht erst vor den Kadi kommt.
Es sei denn, dem Verkäufer wäre gewerbsmäßiger Betrug nachzuweisen,
und so eine Aktion hieße dann, mit Kanonen auf Spatzen zu schießen.
Ich weiß auch gar nicht, ob der Begriff "Vollversion" gesetzlich definiert ist.
Letztendlich gibt es nur eines: Finger weg von allem, wo SE draufsteht!
Der Verkäufer dürfte in vielen Fällen auch nicht gerade hilfreich sein... ;-)
Gruß,
Hans