Urheberrecht direkt im Bild ???
#1
Hallo,
ein Bekannter machte mich gerade darauf aufmerksam.
zum Urheberrecht, anscheinend gab es hierzu ein Urteil
http://rechtsanwalt-schwenke.de/achtung-...n-pixelio/

Update, heute gab es eine neue Stellungnahme von Pixelio
http://www.pixelio.de/static/stellungnahme
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#2
Das ist schon beieindruckend wie ein Fotograf eine Klage anstrengt, gleichzeitig aber die von ihm und dem Gericht geforderte Copyright-Zeile IM Foto den Nutzern untersagt. Junge, Junge, dümmer geht es nicht mehr.
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#3
Hallo,
tja, ein neues Geschäftsmodell.......abgemahnt wird auf jeden Fall Smile
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#4
An Dummheit und Unkenntnis der Materie ist dieses Urteil kaum noch zu überbieten!

[SIZE="4]99%[/SIZE] aller Stockkunden werden sich herzlich bedanken,
wenn sie für ihre Zahnpastakampagne Bilder einkaufen,
auf denen gut sichtbar "© Waldemar Pimpflmoser" steht.

[SIZE="4]Wenn[/SIZE] ich eine entsprechende Lizenz oder gar ein Buy-out verkaufe,
dann hat der Käufer auch das Recht zu div. Bearbeitungen, was u.U. auch den Zuschnitt einbezieht.
Muss ich das © jetzt in alle 4 Ecken plus in die Mitte setzen,
damit es auch ja bei allen erdenklichen Beschneidungen irgendwo erhalten bleibt?

[SIZE="4]Wer[/SIZE] ein Fine Art für zwei Mille erwirbt, der will einen Rahmen drumrum
oder eine schwungvolle Signatur oder beides oder etwas anderes oder gar nix.
Aber bestimmt nicht einen von benebelten Richtern beschlossenen Urheberrechtsvermerk,
womöglich noch mit dem zuständigen Paragraphen des KUG.

[SIZE="4]Die Logos[/SIZE] von BMW, Siemens oder Thyssen erhalten einen Copyrightzusatz,
der in der gut sichtbaren Größe 10x20m auf dem Fabrikhallendach prangt.
Nachts natürlich beleuchtet.
Die Bahn ist fein raus - auf ihren Waggons bleibt genug Platz um neben das "DB" zu schreiben,
wer wann (wo warum und in welchem Geisteszustand) das Zeichen kreiert hat.

Fotos sind von Gesetzes wegen mit und ohne © urheberrechtlich geschützt.
Und wer wissen will, wer der Erschaffer ist, der fragt den Besitzer oder Verkäufer.
So einfach geht das seit Menschengedenken.


Auch andere "Dinge" haben eine Schöpfungshöhe und sind somit analog zu Bildwerken geschützt.
Folgerichtig sind die nächsten Schritte:
  • Designer von Architektenhäusern müssen auf dem Dach einen Banner mit ihrem Namen anbringen
  • Autohersteller dürfen keine Fahrzeuge mehr ausliefern ohne das Markenzeichen am Heck
  • in die Armlehnen und Tischbeine meiner Möbel muss "Rolf Benz" eingraviert sein
  • Katzen dürfen ihr Trockenfutter nur noch aussch...en,
    wenn Herrchen einen Zettel neben den Haufen legt: "Dies waren mal Brekkies."
Hoffentlich trifft eine entsprechende Abmahnung bald einen Fotografen,
der Geld und Langeweile genug hat, um diesen Nonsens notfalls bis zum EuGH zu tragen.


Gruß,
Hans
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#5
...
wie sagte unsere Bundesmutti Merkel ende letzten Jahres, "das Internet ist Neuland"...

Es hieß mal das die Deutschen ein "Volk der Dichter und Denker" seien. Das "Denker" können wir schon länger für gewisse Leute ausschließen.

Das was da auf Pixelio zu lesen ist

Zitat:...der Fotograf lizenziert seine Bilder nur mit einem eingeschränkten Bearbeitungsrecht. Die vom Gericht geforderte Urheberbenennung im Bild selbst ist daher nicht möglich, da der Fotograf diese Bearbeitung verbietet – ein weiterer Grund, warum das Urteil des LG Köln nicht richtig sein kann. Der Kläger verhält sich hier rechtsmißbräuchlich, da er etwas fordert, das er selbst untersagt.

wäre für einen hellen Richter ein Urteil gegen den Abmahnenden geworden und nicht für ihn.

Cu Helmut
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#6
Oh man, das ist echt unfassbar!
Hier nochwas dazu http://www.deutsche-startups.de/2014/02/...noch-mehr/
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#7
Hallo,
gerade gelesen http://www.ra-plutte.de/2014/08/olg-koel...n-bestand/
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#8
Hallo,

mir verging es damals schon irgendwelche Fotos von diversen Fotoseiten zu benutzen ... Da in den Nutzungsbedienungen so viel Bullschid stand, das ich keine Lust hatte Fotos von dort zu benutzen geschweige den zu bezahlen ...

Das mit dem Copyright ist so eine Sache ... Schaut doch mal im TV ... Wenn die einen Clip zeigen, kannst du froh sein wenn youtube.com dran steht ... Früher Stand ja nur Quelle: Internet

Obwohl es ja youtuber gibt die gerne es so hätten youtube.com/user/name ...

Jetzt Könnte man ja sagen youtube reicht ... Wieso können die dann Quelle: DVD - Verlag - Filmtitel schreiben ...


So lange kein Kunde der eine Normale Lizenz hat nicht C by Kunde darauf notiert ... Wäre mir das egal ...

Gruß Alex
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#9
Hallo,

soeben erst gesehen.
Hat nichts mit Grafik zu tun, hab's verschoben zu O.T.

Liebe Grüße
Jürgen
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#10
Die Quellenangabe ist kein Ersatz für die Nennung des ©,
sondern immer dann erforderlich, wenn Zitate oder andere Text-/Sprachpassagen
aus dritten Veröffentlichungen wiedergegeben werden.

Dann muss, z.B bei einer Buchstelle, sowohl der Autor
als auch Verlag, Buchtitel, Kapitalnummer bis hin zur Seitenzahl genannt sein.

Was Youtube u.a. andere so treiben,
muss nicht immer und automatisch gesetzl. korrekt sein.

Gruß,
Hans
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